Schutzkonzept „zur Prävention sexualisierte Gewalt“

Wir als Verein haben ein Schutzkonzept entwickelt zur Prävention sexualisierter Gewalt. Es wurde verabschiedet am 16. Oktober 2023.

Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen sind als erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen führen. Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Inhalt des Schutzkonzeptes sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung (sexueller) Gewalt und Handlungsanweisungen im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung. Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden.

Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Vorfälle von (sexueller) Gewalt und Missbrauch haben die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert. Das Ausmaß ist weit größer als zu vermuten war. Das betrifft auch die Sportorganisationen. Mit dem vorliegenden Schutzkonzept sollen mögliche Straftäter/innen in unserem Verein im Vorfeld abgeschreckt und im Verdachtsfall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Nachfolgend eine kurze Klärung der Begrifflichkeiten:

Definition: Eine Person wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch Kinder, Jugendliche oder
Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der Täter verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle und/oder der Abhängigkeit des Kindes/Jugendlichen sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen.

Dabei werden folgende Formen unterschieden:

  • Grenzverletzungen
    • Zu-Nahe-Kommen oder Bloßstellen
    • Missachtung der Schamgrenzen
    • Unangemessenes Ausfragen
  • Übergriffe
    • Massive und häufige Grenzverletzungen
    • Psychische Übergriffe
    • Körperliche Übergriffe
  • Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt
    • Sexuelle Gewalt
    • Sexuelle Handlungen
    • Sexueller Missbrauch

1. Umgangsformen, Leitbild und Kultur der Achtsamkeit

Der Sportschützenverein „Drei Buchen „ e.V. setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen
ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die
Verantwortlichen erfahren. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht darauf, respektvoll behandelt zu werden. Der wertschätzende Umgang mit unseren
Kindern und Jugendlichen steht für uns an vorderer Stelle. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt es in besonderem Maße, das freiwillige
Engagement in einer zunehmend individualistisch orientierten Gesellschaft zu fördern. Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen geschützt werden. Neben der
sportlichen Entwicklung fördern wir die gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitglieder, insbesondere der Heranwachsenden.

Leitbild

Der Sportschützenverein „Drei Buchen“ e.V. Reichertshausen ist in seinen Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir fördern eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport, weil jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist. Deshalb heißt der Verein jeden Menschen herzlich willkommen. Der Umgang untereinander ist geprägt von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair-Play. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und das Handeln unterliegt den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vergebung. Wir möchten unseren Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte mit auf ihren weiteren (Lebens-)Weg geben. Wir leben Gemeinschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der Persönlichkeit.

Kultur der Achtsamkeit

Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber den Gefährdungen des Sport: Sexualisierte Gewalt, Doping und Medikamentenmissbrauch. Eine aktive
Prävention bei Sportlern, Übungsleitern, Trainern und Eltern ist wichtig. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art
werden nicht toleriert. Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu
werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können. Wir sind achtsam, wenn es einem Kind nicht gut geht (Kind
hat Verletzungen, ist auffällig dünn oder ungepflegt). Zeigt ein Kind oder Jugendlicher stark veränderte Verhaltensweisen, haben wir es im Blick und
beobachten das Verhalten über einen längeren Zeitraum. Falls nötig holen wir uns die Meinung eines zweiten Verantwortlichen mit ein. Wir tolerieren kein
abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und beziehen dagegen Stellung.

2. Auswahl der Ehrenamtlichen

Alle Übungsleiter und Vorstandsmitglieder (nicht nur diejenigen, die im Kinder und jugendnahen Bereich tätig sind) müssen in einem 3-jährigen Rhythmus ein
Führungszeugnis vorlegen. Der Übungsleiter (ÜL) wird vom Verein eingesetzt und handelt im Auftrag des Vereins. Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner
Übungsleiter sorgfältig verhalten. Eine förmliche Qualifikation des ÜL ist nicht erforderlich, ist aber von Bedeutung, wenn der Verein seine Sorgfalt nachweisen
muss. Dies passiert in der Regel dann, wenn etwas „passiert“ ist, das heißt wenn sich ein Kind beispielsweise verletzt hat oder verunglückt ist. Bei einem
Lizenzinhaber kann der Verein bestimmte Standards und Fähigkeiten (beispielsweise auch in Erster Hilfe) voraussetzen. ÜL ohne Trainerlizenz sollten
vor Beginn ihrer Tätigkeit bezüglich ihrer Befähigung von Verantwortlichen des Vereins befragt werden. 

Nach oben